Erbschaft für den BUND

Setzen Sie sich für die Umwelt ein, liegt Ihnen die Natur am Herzen? Fragen Sie sich manchmal, wie es wohl weitergeht mit unserer Erde und ob jemand Ihr Engagement fortsetzt, wenn Sie einmal nicht mehr da sind? Überlassen Sie die Zukunft nicht dem Zufall, sondern machen Sie es wie viele andere. Ein Testament für die Natur hinterlässt bleibende Spuren. Wer den BUND in seinem Testament bedenkt, schafft einen persönlicher Beitrag dafür, dass kommende Generationen noch die Schönheiten der Natur erleben können.

Wenn Sie sich grundsätzlich für eine (Teil-) Erbschaft an den BUND interessieren, können Sie bei uns gern die Broschüre "Was bleibt, wenn wir gehen" anfordern. Sie bietet Ihnen alle wichtigen Informationen rund um das Thema Erbschaften. Sie gibt Auskunft, wie die Verwendung eines Erbes selbst bestimmt und unanfechtbar festgelegt werden kann. Neben rechtlichen Bedingungen und Hinweisen für das Verfassen eines Testaments enthält sie Kontaktadressen von Rechtsanwälten und Notaren im gesamten Bundesgebiet. Wir schicken Ihnen die Broschüre gerne zu.

Wenn Sie persönlich mit uns sprechen möchten: Unser Regionalgeschäftsführer Gerhard Pfeifer freut sich auf Ihren Anruf (Fon: 0711/6197040). Wir sichern Ihnen absolute Vertraulichkeit zu.



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Rotebühlstr. 86/1
70178 Stuttgart

Tel.: 0711/61970-41

Der BUND ist eine anerkannte Natur-, und Umweltschutzvereinigung nach UmwRG und NatSchG Baden-Württemberg.

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