An Stuttgart, 4.12.2017
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 54.2 - Industrie, Schwerpunkt Kreislaufwirtschaft
Ruppmannstr. 21
70565 Stuttgart -Vaihingen
Widerspruch gegen die Immissionsschutzrechtliche Neu- bzw. Ausnahmegenehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Gelände der Recyclingpark Neckartal GmbH, Neckartalstr. 225, 70376 Stuttgart, Flurstück Nr. 1018, 1020/1, 1026, 1033 und 1035/21
Der BUND Kreis- und Regionalverband Stuttgart melden Bedenken gegen den Standort und die Bedingungen zur Genehmigung der Recyclinganlage am Rande des Travertinparks an.
Begründung:
Grundsätzliches: Aus kulturhistorischer und Denkmalschutzsicht ist der Standort äußerst problematisch. Es ist völlig unverständlich, warum das Areal nicht zur Erweiterung des Travertinparks von der Stadt Stuttgart angekauft wurde. Der Standort mit Resten des ehemaligen Travertinabbaus mit seinen Altanlagen und den historischen Mussolinisäulen wäre ein Ort für ein attraktives Freilichtmuseum.
Der Steinbruch wurde ferner durch die Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg zur Ausweisung als schützenswertes Geotop vorgeschlagen. Zahllose dort geborgene Fossilien befinden sich im Naturkundemuseum.
Mit der Genehmigung würde ferner die Möglichkeit entfallen, den Travertinabbau in Bad Cannstatt wieder aufzunehmen.
Bedenken gegen die Genehmigungsbedingungen am beantragten am Standort:
Der BUND meldet erhebliche Bedenken gegen die beantragte Ausweitung der Recyclingstoffe am vorgesehenen Standort an, die bisher auf Altpapier etc. beschränkt war.
Wasserschutz und Stoffarten
Der Ursprung aller Mineralquellen in der Umgebung liegt im Muschelkalkvorkommen Bad Cannstatt, wo auch die Travertinquelle entspringt. Dieses Gebiet ist seit dem Jahre 2002 ausgewiesenes Schutzgebiet für Heilquellen. Die vorgesehene Ausweitung der Recyclingstoffe gefährdet den Schutz des Heilquellenschutzgebietes.
Es ist seitens der Genehmigungsbehörde auszuschließen, dass von der geplanten Anlage eine Verunreinigung von Oberflächen-, Grundwasser insbesondere Mineralwasser und Gewässern erfolgen kann. Dies ist durch ein Gutachten nachzuweisen.
Aus Sicht des BUND schießt dies die Lagerung und Verarbeitung wassergefährdender Stoffe, fluorkohlenwasserstoffhaltige Abfälle, ölhaltige Filtermaterialien, Bleibatterien, Dämmmaterial mit Asbest, quecksilberhaltige Abfälle, radioaktiven Materialien auch geringer Strahlenintensität, Bodenaushub aus verunreinigten Industrieflächen und Stoffe unbekannter Herkunft aus. Wir fordern daher eine Beschränkung der Genehmigung auf Stoffe, von denen keine Gefährdung von Boden, Wasser und Luft ausgehen kann.
Herkunft der Recyclingstoffe, Stoffmengen und Verkehrsbelastung
Im Antrag gibt es keine Beschränkung der Herkunft der angelieferten Stoffmengen. Es ist daher anzunehmen, dass aus wirtschaftlichem Interesse die Stoffe über große Entfernungen transportiert werden. Aus umwelt- und energiepolitischen Erwägungen kann dies nicht im Interesse Stuttgarts liegen.
Bei der Genehmigung ist ferner mit großen Stoffmengen und damit auch lokal mit einer großen Verkehrsbelastung zu rechnen So wird in der verkehrstechnischen Genehmigung von fast 1000 LKWs pro Tag ausgegangen.
Falls die Anlage grundsätzlich am von uns abgelehnten Standort genehmigungsfähig sein sollte, fordern wir daher eine drastische Mengenbeschränkung, und eine Beschränkung der Herkunft der Stoffe auf Stuttgart und die benachbarten Gemeinden.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Pfeifer (BUND-Regionalgeschäftsführer)